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   BFH, 28.04.2004 - VIII B 79/03   

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https://dejure.org/2004,2792
BFH, 28.04.2004 - VIII B 79/03 (https://dejure.org/2004,2792)
BFH, Entscheidung vom 28.04.2004 - VIII B 79/03 (https://dejure.org/2004,2792)
BFH, Entscheidung vom 28. April 2004 - VIII B 79/03 (https://dejure.org/2004,2792)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    EStG § 5 Abs. 1, Abs. 4 a, § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3, Abs. 1 Nr. 2 Satz 2; HGB § 249 Abs. 1, § 253, § 266 Abs. 2; FGO § 69 Abs. 2 und 3

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 5 Abs. 1, Abs. 4 a, § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3, Abs. 1 Nr. 2 Satz 2; HGB § 249 Abs. 1, § 253, § 266 Abs. 2; FGO § 69 Abs. 2 und 3

  • Judicialis

    EStG § 5 Abs. 1; ; EStG § 5 Abs. 4 a; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2; ; HGB § 249 Abs. 1; ; HGB § 253; ; HGB § 266 Abs. 2; ; FGO § 69 Abs. 2; ; FGO § 69 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Verlustfreie Bewertung teilfertiger Bauten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verlustfreie Bewertung teilfertiger Bauten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Teilwertabschreibung auf teilfertige Bauten auf fremdem Grund und Boden ? Ernstliche Zweifel an der Auffassung der Finanzverwaltung ? Teilwertabschreibung hinsichtlich des dem jeweiligen Stand der Fertigstellung entsprechenden anteilig realisierten Verlusts möglich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Frage nach der Möglichkeit einer Teilwertabschreibung bei unfertigen Erzeugnissen; Beendigung von schwebenden Geschäften; Vorrang des Verbots der Drohverlustrückstellung

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Teilwertabschreibung bei halbfertigen Bauten

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Teilwertabschreibung bei halbfertigen Bauten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 206, 129
  • BB 2004, 1623
  • DB 2004, 1586
  • DB 2005, 14 (Ls.)
  • DB 2007, 17
  • BStBl II 2005, 21
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Rheinland-Pfalz, 18.11.2002 - 5 K 1468/01

    Pauschalrückstellungen für Gewährleistungen und Teilwertabschreibung bei

    Auszug aus BFH, 28.04.2004 - VIII B 79/03
    des Handelsgesetzbuchs (HGB) seien die halbfertigen Bauten unter den "unfertigen Erzeugnissen, unfertigen Leistungen" gesondert als Gegenstände des Vorratsvermögens auszuweisen; das schließe ihre Bilanzierung als "Forderungen" entsprechend dem Urteil des BFH aus (Hinweis auf das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 18. November 2002 5 K 1468/01, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2003, 289).

    Die demgegenüber vom FA (ebenso FG Rheinland-Pfalz, Urteil in EFG 2003, 289; Weber-Grellet in Schmidt, a.a.O., § 5 Rz. 270 "unfertige Erzeugnisse") vertretene Ansicht, bei der Bilanzposition "unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen" handle es sich ihrer Art nach um einen Rechnungsabgrenzungsposten, könne die durch diese Argumente begründeten Zweifel nicht ausräumen.

    Der Senat weist ergänzend darauf hin, dass die von der Finanzverwaltung und vom FG Rheinland-Pfalz (EFG 2003, 289) sowie im Schrifttum (z.B. Klingelhöfer, StBp 2000, 364; vgl. auch Tjarks, Finanz-Rundschau --FR-- 2002, 329) vertretene "vermittelnde Meinung", eine Teilwertabschreibung sei zwar nicht hinsichtlich des vollständigen zu erwartenden Verlustes aus dem Geschäft, wohl aber hinsichtlich des dem jeweiligen Stand der Fertigstellung entsprechenden, auf die Bauten entfallenden anteilig realisierten Verlustes möglich (zur Verlustermittlung in diesem Fall vgl. Heinemann, StBp 2001, 200, 201), zusätzliche Unsicherheiten in der Beurteilung der Rechtsfrage verursacht.

  • BFH, 25.07.2000 - VIII R 35/97

    Fahrzeugr & uuml; cknahmen in 1992 insgesamt

    Auszug aus BFH, 28.04.2004 - VIII B 79/03
    Die "vermittelnde Meinung" muss deshalb begründen, weshalb sie hinsichtlich der noch nicht erbrachten Leistung einen Vorrang des Verbots der Drohverlustrückstellung vor der Teilwertabschreibung bejaht, hinsichtlich der erbrachten Teilleistung dagegen einen solchen Vorrang auch für den Fall einer retrograden Teilwertermittlung auf der Basis gesunkener Verkaufspreise verneint und trotz des Grundsatzes der erfolgsneutralen Bilanzierung schwebender Geschäfte einen Verlustausweis zulässt (zur Zulässigkeit der retrograden Teilwertermittlung vgl. allgemein Senatsurteil vom 25. Juli 2000 VIII R 35/97, BFHE 193, 93, BStBl II 2001, 566, unter II.2.b aa der Gründe, m.w.N., und --nach der Neuregelung der Teilwertabschreibung durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 vom 24. März 1999, BGBl I 1999, 402, BStBl I 1999, 304-- BMF-Schreiben vom 25. Februar 2000 IV C 2 -S 2171 b- 14/00, BStBl I 2000, 372, Tz. 1).
  • BFH, 28.11.1974 - V R 36/74

    Halbfertige Bauten - Entlastungsfähigkeit - Vorratsvermögen - Bauunternehmer -

    Auszug aus BFH, 28.04.2004 - VIII B 79/03
    Zur Begründung führte es aus, dass sich die Verwaltungsauffassung (Erlass des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 14. November 2000 IV A 6 -S 2174- 5/00, BStBl I 2000, 1514) auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. November 1974 V R 36/74 (BFHE 115, 71, BStBl II 1975, 398) stütze, dessen Anwendbarkeit seit der durch das Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) 1985 geänderten Rechtslage zumindest zweifelhaft geworden sei.
  • BFH, 25.11.2009 - X R 27/05

    Ermittlung des Teilwerts eines zum Umlaufvermögen gehörenden teilfertigen

    Im Streitjahr war nicht fraglich, ob die vorrangige Teilwertabschreibung nach Einführung des Verbots der Verlustrückstellung dem Grunde nach unzulässig geworden war, sondern nur, ob bei Ermittlung des Teilwerts nach der sog. retrograden Methode der aus dem Gesamtgeschäft zu erwartende Verlust oder nur ein anteiliger --nach dem Stand der Fertigstellung zu berechnender Verlust-- zu berücksichtigen war (vgl. näher BFH-Beschluss vom 28. April 2004 VIII B 79/03, BFHE 206, 129, BStBl II 2005, 21; BFH-Urteil in BFHE 211, 168, BStBl II 2006, 298; BMF-Schreiben in FR 2001, 1188).
  • BFH, 25.11.2009 - X R 28/05

    Regelung des § 4 Abs. 2 EStG i.d.F. des StBereinG 1999 - Rückstellungen für

    Im Streitjahr war nicht fraglich, ob die vorrangige Teilwertabschreibung nach Einführung des Verbots der Verlustrückstellung dem Grunde nach unzulässig geworden war, sondern nur, ob bei Ermittlung des Teilwerts nach der sog. retrograden Methode der aus dem Gesamtgeschäft zu erwartende Verlust oder nur ein anteiliger --nach dem Stand der Fertigstellung zu berechnender Verlust-- zu berücksichtigen war (vgl. näher BFH-Beschluss vom 28. April 2004 VIII B 79/03, BFHE 206, 129, BStBl II 2005, 21; BFH-Urteil in BFHE 211, 168, BStBl II 2006, 298; BMF-Schreiben in FR 2001, 1188).
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